Das Handwerk ist das älteste Gewerbe der Menschheit, das besonders im Mittelalter „Gold wert“ war. Handwerksmeister waren damals angesehene Leute, die den größten Anteil am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wachstum der Städte besaßen (z. B. Schmiede, Tuchmacher, Brauer). Mit der Industrialisierung im 18. Jahrhundert wandelte sich allerdings die Bedeutung der Handwerksbetriebe, da viele Produkte nun in Fabriken maschinell und in Serie produziert werden konnten. Insbesondere individuelles Handwerk (v.a. Kunsthandwerk) machte aber weiterhin einen großen Teil der Wirtschaft aus. Zudem entstanden durch die Entwicklung immer modernerer Maschinen und Technologien in den letzten beiden Jahrhunderten auch neue Handwerkszweige, die bis in die Gegenwart eine wichtige Rolle spielen (z. B. Mechatroniker/in, Zahntechniker/in).
Der Meisterbrief wird vom Prüfungsausschuss der Handwerkskammer (HWK) bzw. der Industrie- und Handelskammer (IHK) des entsprechenden Berufes ausgestellt.
Der Inhaber des Meisterbriefs kann im entsprechenden Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen werden und erhält damit die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks. Weiterhin berechtigt der Meisterbrief in einem Handwerksberuf den Besitzer zum Ausbilden von Lehrlingen sowie zum Führen der Ausbildungsbezeichnung Meister / Meisterin in Verbindung mit einem zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk (Vgl. §§ 51, 51d Handwerkerordung [HwO]). Ferner berechtigt der Meisterbrief den Meister in manchen Bundesländern (u. a. Niedersachsen und Sachsen-Anhalt) zu einem Studium an einer Fachhochschule in einem einschlägigen Fachbereich, in NRW auch für Betriebswirtschaftslehre.
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